Batteriegesetz

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie zum Beispiel Eisen, Zink, Mangan oder Nickel, und können verwertet werden.

Bedeutung der Batteriesymbole

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:

  • Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
  • Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
  • Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück“.

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Starterbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind, gemäß § 19 BattDG verpflichtet, je Starterbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Starterbatterie keine gebrauchte Starterbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine gebrauchte Starterbatterie zurück, die wir entsprechend § 18 BattDG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.

Soweit wir entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 3 BattDG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der gebrauchten Starterbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Eine Rücksendung der gebrauchten Starterbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Gebrauchte Starterbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich-rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der gebrauchten Starterbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück. Soweit keine Pfandmarke ausgegeben wurde, genügt der Rückgabenachweis des Erfassungsberechtigten. Der Nachweis darf in diesem Fall zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Letzte Aktualisierung: 22.10.2024

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